Patrick Reinig - der Photograph © patrick-reinig.com

Faq oder Der Blick hinter den Horizont: Die Sache mit den Bildrechten

Aus aktuellem Anlass, gleich mal dieses Thema.

Neulich bin ich auf einen Blog gestossen, auf der ein Bild von mir verwendet wurde. Auf meine Nachfrage, woher denn die Lizenz zur Nutzung des Bildes sei (immerhin hätte die Betreiberin das Bild über eine meiner Agenturen lizensieren können), bekam ich die Antwort, das sei von einer Hotelseite und der Betreiber habe die Verwendung für Private Zwecke erlaubt.

Soso, entgegnete ich. Der Betreiber der Website hat die private Nutzung erlaubt. Nur: Eben dieses Bild hat einer meiner Kunden lizensiert und für seine Werbung eingesetzt.
Soweit der verwirrende Sachverhalt.

Eins mal vorweg: Bilder (und auch Texte) dürfen ohne Genehmigung des Urhebers, also quasi des Herstellers, nicht verwendet werden. Was bedeutet das im konkreten Fall, wenn ein Photograph beauftragt wird?

In der Regel werden die Bilder einer Auftragsproduktion für einen bestimmten Verwendungszweck angefertigt. Z. B. für die Verwendung auf der Webseite und/oder auf Flyern, in Image-Broschüren, etc.. Dieser Verwendungszweck wird beim Briefing abgefragt. (Hierzu mein Artikel zum Photographen-Briefing.) Und ganz einfach gesprochen: Dafür werden Nutzungsrechte vom Photographen eingeräumt und sonst für keine andere oder weitere Nutzung.

Wenn eine Bildlizenz bei einer Bildagentur erworben wird, gibt es zwei verschiedene Lizenzarten:

  1. Lizenzfrei, auch „royalty free“ genannt
  2. Lizenzpflichtig, auch „rights managed“ genannt

Der Unterschied zwischen beiden Arten besteht nun keineswegs darin, dass bei der einen keine Lizenzgebühren zu entrichten sind. Das wäre zu einfach.

Lizenzfrei bedeutet, einmal zahlen und verwenden, was das Motiv hergibt. Doch vorsicht, das heisst nicht, dass das Motiv beliebig weitergegeben werden darf. Nur der Lizenznehmer darf das Bild verwenden. Problematisch wird es hier, wenn eine Firma mehrere Tochterfirmen hat. Ist bei der Lizensierung nichts anderes vereinbart, darf das Bild nicht innerhalb der Firmen umherwandern.

Lizenzpflichtig wiederum bedeutet, dass das Bild

  • für einen genau definierten Zweck
  • in einem bestimmten Medium
  • in einer bestimmten Grösse
  • in einer definierten geographischen Region
  • und über eine bestimmte Zeit genutzt wird.

Ein Beispiel: Das Bild eines lachenden Kindes für die Titelseite einer Elternzeitschrift in DIN A4, in deutscher Sprache und italienischer Übersetzung, für einen Monat.
Anhand dieser Kriterien wird die Nutzungsgebühr berechnet.

Was hat dies alles nun mit Bilder zu tun, die ein Photograph in Ihrem Auftrag macht?

So ziemlich alles, was vorstellbar ist. Einen Photographen zu beauftragen und die Rechnung zu bezahlen bedeutet in aller Regel nicht, dass die Bilder uneingeschränkt genutzt werden können. Hierauf gilt es, ein ganz besonderes Augenmerk zu richten.

  • Welche Nutzungsrechte sind inbegriffen?
  • Darf ich die Bilder innerhalb meiner Firmengruppe weitergeben?
  • Und wie sieht es mit den Persönlichkeitsrechten aus?

Je detailierter das vor Beginn eines Auftrags besprochen und geklärt ist, umso leichter ist es für beide Seiten, Auftraggeber und Photograph.

Ach ja, die Sache mit den Persönlichkeitsrechten… Sie lassen nicht nur sich, sondern auch Ihre Mitarbeiter photographieren? Hier sind weitere wichtige Punkte zu beachten.
Mehr darüber in meinem nächsten Artikel.

Nochmal zurück zum Anfang: Wie ging die Sache mit der unerlaubten Bildnutzung auf der Blogseite aus? Wir haben uns geeinigt, auch wenn die Einsicht fehlte, dass es keine private Nutzung war (im Internet…) und der Urheber angeblich nicht ermittelt werden konnte. In diesem Fall kann ich nur raten: Finger weg! Lieber kein Bild verwenden.

 

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